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   Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1997 - C-49/92   

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Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1997 - C-49/92 (https://dejure.org/1997,15024)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.07.1997 - C-49/92 (https://dejure.org/1997,15024)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. Juli 1997 - C-49/92 (https://dejure.org/1997,15024)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Anic Partecipazioni SpA.

    Rechtsmittel - Geschäftsordnung der Kommission - Verfahren für den Erlaß einer Entscheidung des Kommissionskollegiums - Für Unternehmen geltende Wettbewerbsregeln - Begriffe der Vereinbarung und der abgestimmten Verhaltensweise - Verantwortlichkeit eines Unternehmens für ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Anic Partecipazioni

    Wettbewerb

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1997 - C-49/92
    So gesehen steht jedoch dieses Selbständigkeitspostulat "streng jeder unmittelbaren oder mittelbaren Fühlungnahme zwischen Unternehmen entgegen, die bezweckt oder bewirkt, ... einen solchen Mitbewerber über das Marktverhalten ins Bild zu setzen, das man selbst an den Tag zu legen entschlossen ist oder in Erwägung zieht" (Suiker Unie u. a./Kommission, Randnrn. 173 und 174).

    34 In diesem Urteil scheint der Gerichtshof letztlich ein strengeres Kriterium als in dem Urteil Suiker Unie u. a./Kommission herangezogen zu haben.

    Ich kann daher nicht annehmen, daß die im Urteil Suiker Unie u. a./Kommission entwickelten Grundsätze die anderen Fälle berühren, in denen nach Feststellung einer unmittelbaren oder - a fortiori - geheimen Fühlungnahme zwischen den Unternehmen die Frage des Vorliegens einer abgestimmten Verhaltensweise zur Prüfung ansteht.

    (12) - Urteil des Gerichtshofes vom 16. Dezember 1975 in den Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73 (Suiker Unie u. a./Kommission, Slg. 1975, 1663, Randnrn. 173 und 174; sog. "Zuckerkartell-Fall").

  • EuGH, 14.07.1972 - 48/69

    ICI / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1997 - C-49/92
    (11) - Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69 (ICI/Kommission, Slg. 1972, 619, Randnrn. 64 und 65; sog. "Farbenkartell-Fall").

    Eine ähnliche Ausrichtung findet sich im wesentlichen auch in den Schlussanträgen von Generalanwalt Mayras in der sog. Farbstoffsache (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, ICI/Kommission, Slg. 1972, 619), der ausgeführt hat: "Doch muß auch ein objektives Merkmal gegeben sein, das dem Begriff der abgestimmten Verhaltensweise wesentlich ist, nämlich ein den beteiligten Unternehmen gemeinsames tatsächliches Verhalten.

  • EuGH, 28.03.1984 - 29/83

    CRAM / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1997 - C-49/92
    Die Kommission muß "eindeutige und übereinstimmende Beweise", anders ausgedrückt "ernsthafte, genaue und übereinstimmende Indizien" beibringen, die die Überzeugung begründen, daß das parallele und einheitliche Verhalten der Unternehmen in Wahrheit das Ergebnis einer abgestimmten Verhaltensweise war (vgl. jeweils Urteile des Gerichtshofes vom 28. März 1984 in den Rechtssachen 29/83 und 30/83, CRAM und Rheinzink/Kommission, Slg. 1984, 1679, Randnr. 20, und vom 31. März 1993 in den Rechtssachen C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1307, Randnr. 127).

    Dementsprechend "... brauchen die Klägerinnen [gegenüber einer derartigen Argumentation] nur Umstände nachzuweisen, die den von der Kommission festgestellten Sachverhalt in einem anderen Licht erscheinen lassen und damit eine andere Erklärung dieses Sachverhalts ermöglichen, als sie in der angefochtenen Entscheidung gegeben wird" (Urteil CRAM und Rheinzink/Kommission, Randnr. 16).

  • EuGH, 27.09.1988 - 89/85

    Ahlström / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1997 - C-49/92
    Die Kommission muß "eindeutige und übereinstimmende Beweise", anders ausgedrückt "ernsthafte, genaue und übereinstimmende Indizien" beibringen, die die Überzeugung begründen, daß das parallele und einheitliche Verhalten der Unternehmen in Wahrheit das Ergebnis einer abgestimmten Verhaltensweise war (vgl. jeweils Urteile des Gerichtshofes vom 28. März 1984 in den Rechtssachen 29/83 und 30/83, CRAM und Rheinzink/Kommission, Slg. 1984, 1679, Randnr. 20, und vom 31. März 1993 in den Rechtssachen C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1307, Randnr. 127).
  • EuGH, 31.03.1993 - 89/85

    Ahlström / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1997 - C-49/92
    Die Kommission muß "eindeutige und übereinstimmende Beweise", anders ausgedrückt "ernsthafte, genaue und übereinstimmende Indizien" beibringen, die die Überzeugung begründen, daß das parallele und einheitliche Verhalten der Unternehmen in Wahrheit das Ergebnis einer abgestimmten Verhaltensweise war (vgl. jeweils Urteile des Gerichtshofes vom 28. März 1984 in den Rechtssachen 29/83 und 30/83, CRAM und Rheinzink/Kommission, Slg. 1984, 1679, Randnr. 20, und vom 31. März 1993 in den Rechtssachen C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1307, Randnr. 127).
  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1997 - C-49/92
    (33) - Vgl. die Schlussanträge von Generalanwalt Sir Gordon Slynn in den Rechtssachen 100/80 bis 103/80 (Urteil des Gerichtshofes vom 7. Juni 1983, Musique Diffusion Française u. a./Kommission, Slg. 1983, 1825).
  • EuGH, 15.07.1970 - 41/69

    Chemiefarma / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1997 - C-49/92
    (14) - Konkret hat Generalanwalt Gand in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache ACF Chemiefarma/Kommission (Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, Slg. 1970, 661) dargelegt, daß man "... bei einer abgestimmten Verhaltensweise ... nach herrschender Meinung voraussetzt, daß die Abstimmung sich konkret äussert, so daß sowohl ein tatsächliches Verhalten der Beteiligten als auch ein Zusammenhang zwischen diesem Verhalten und einem vorher gefassten Plan nachgewiesen werden müssen" (Slg. 1970, 719).
  • EuGH, 02.03.1994 - C-53/92

    Hilti / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1997 - C-49/92
    Vgl. ferner Urteil des Gerichtshofes vom 2. März 1994 in der Rechtssache C-53/92 P (Hilti/Kommission, Slg. 1994, I-667, Randnrn.
  • EuGH, 08.11.1983 - 96/82

    IAZ / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1997 - C-49/92
    Vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 45/69 (Böhringer Mannheim/Kommission, Slg. 1970, 769), Musique Diffusion Française u. a./Kommission (zitiert in Fußnote 33, Randnr. 120) und vom 8. November 1983 in den Rechtssachen 96/82 bis 102/82, 104/82, 105/82, 108/82 und 110/82 (IAZ/Kommission, Slg. 1983, 3369, Randnr. 52).
  • EuG, 10.03.1992 - T-11/89

    Shell International Chemical Company Ltd gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1997 - C-49/92
    (46) - Es handelt sich um das Urteil des Gerichts vom 10. März 1992 in der Rechtssache T-11/89 (Slg. 1992, II-757), die ebenfalls zu den Polypropylen-Sachen gehört.
  • EuGH, 25.03.1996 - C-137/95

    SPO u.a. / Kommission

  • EuGH, 15.07.1970 - 45/69

    Boehringer Mannheim / Kommission

  • EuGH, 27.09.1988 - 129/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 125/85
  • EuGH, 13.07.1966 - 56/64

    Consten und Grundig / Kommission EWG

  • EuG, 27.02.1992 - T-79/89

    BASF AG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

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